5. 5.1. Die Einschätzung der Gutachter der Klinik C. in ihrem Gutachten sowie der ergänzenden Stellungnahme vom 7. Februar 2020, wonach erst ab Oktober 2015 vom Vorliegen der Diagnose eines CRPS an der linken unteren Extremität der Beschwerdeführerin ausgegangen werden könne und diese nicht auf das Unfallereignis vom 25. April 2014 zurückzuführen sei, ist nachvollziehbar. Dr. med. G., Facharzt für Physikalische Medizin und Rehabilitation, bestätigte die Diagnose eines CRPS des linken Fusses (erst) im Bericht vom 8. Oktober 2015 (VB act. 3 ZM 71 S. 5 ff.).