2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 14. September 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Der Einspracheentscheid vom 9. August 2022 sei aufzuheben und es seien der Beschwerdeführerin nach Vornahme der notwendigen Abklärungen des medizinischen Sachverhalts die gesetzlichen Leistungen der Unfallversicherung, namentlich eine Rente und eine Integritätsentschädigung, zuzusprechen.