Zudem liess sie die Beschwerdeführerin durch die Klinik C., R., polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 8. Dezember 2017). Nachdem die Beschwerdeführerin zum Gutachten Stellung genommen hatte, stellte die Beschwerdegegnerin den Gutachtern Ergänzungsfragen, welche diese mit Schreiben vom 7. Februar 2020 beantworteten. Mit Verfügung vom 1. Dezember 2021 stellte die Beschwerdegegnerin die vorübergehenden Leistungen per 31. Januar 2018 ein und verneinte einen Anspruch der Beschwerdeführerin auf eine Invalidenrente sowie auf eine Integritätsentschädigung. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 9. August 2022 ab.