1. Die 1974 geborene Beschwerdeführerin war in der Administration und im Verkauf bei der B., Q., tätig und in dieser Eigenschaft bei der Beschwerdegegnerin gegen Unfallfolgen versichert. Am 25. April 2014 wurde sie in einem Pferdestall von einem erschrockenen Pferd weggestossen, wodurch sie sich am linken Oberschenkel verletzte. Die Beschwerdegegnerin erbrachte für dieses Ereignis vorübergehende Leistungen und zog im Rahmen ihrer Abklärungen unter anderem die Akten der IV-Stelle des Kantons Aargau bei. Zudem liess sie die Beschwerdeführerin durch die Klinik C., R., polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 8. Dezember 2017).