Diese Vorbringen des Beschwerdeführers entsprechen nicht der Beurteilung im Gutachten vom 5. Februar 2018. Darin hatte Dr. med. B. festgehalten, berufliche Massnahmen könnten zwar sofort begonnen werden, seien aber angesichts der Überzeugung des Exploranden, nie mehr arbeiten zu können, nicht erfolgsversprechend (VB 104.2 S. 33). Eine anhaltende Alkoholabstinenz sei zwar sinnvoll, eine solche sei angesichts des bisherigen - 11 -