Aus dem Bericht von Dr. med. D. vom 24. August 2022 ergeben sich jedoch keine neuen oder unberücksichtigten Aspekte, die im psychiatrischen Gutachten von Dr. med. C. vom 15. Februar 2022 unerkannt oder ungewürdigt geblieben sind. So wurden insbesondere die von Dr. med. D. aufgeführten psychopathologischen Defizite und Störungen auch von Dr. med. C. erhoben (vgl. BB 3 S. 3 f.; VB 147 S. 26). Somit vermag der Bericht vom 24. August 2022 das schlüssig und nachvollziehbar begründete Gutachten vom 15. Februar 2022 nicht in Frage zu stellen.