7.2.4. In dem der Beschwerde beigelegten Bericht des behandelnden Psychiaters vom 24. August 2022 führte dieser aus, dass im Gutachten vom 15. Februar 2022 die neu gestellte Diagnose einer alkoholbedingten, residualen Persönlichkeits- und Verhaltensstörung eine klare Verschlechterung gegenüber dem Zustand im Jahr 2018 aufzeige. Die fragliche Störung habe - 10 -