Dr. med. C. hielt im Gutachten vom 15. Februar 2022 im Rahmen der diagnostischen Beurteilung fest, es lägen keine überzeugenden Anhaltspunkte dafür vor, dass die auffälligen Verhaltensmuster und Funktionsauffälligkeiten des Exploranden andauernd und hinreichend schwer ausgeprägt seit der Adoleszenz bzw. seit dem frühen Erwachsenenalter bestünden. Insbesondere seien hinreichend schwere Auffälligkeiten erst seit den 90er-Jah- ren dokumentiert. Zu diesem Zeitpunkt habe bereits eine schwergradige Abhängigkeitserkrankung bestanden. Somit könne keine Persönlichkeitsstörung gemäss Kapitel F60-61 nach der ICD-10-Klassifikation gestellt werden (VB 147 S. 34 f.).