7.2. 7.2.1. Der Beschwerdeführer rügt (unter Hinweis auf den Bericht des behandelnden Psychiaters Dr. med. D., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 24. August 2022, Beschwerdebeilage [BB] 3) das Gutachten von Dr. med. C. dahingehend, dass dieser eine Veränderung seines Gesundheitszustandes zu Unrecht verneint habe (vgl. Beschwerde, Ziff. 11 ff.). So macht der Beschwerdeführer geltend, dies sei widersprüchlich, da Dr. med. C. mit der neu vorliegenden Persönlichkeits- und Verhaltensstörung eine erhebliche und eigenständige psychische Störung von deutlichem Krankheitswert diagnostiziert habe.