7. 7.1. Das psychiatrische Gutachten von Dr. med. C. wurde in Kenntnis der Vorakten (Anamnese) erstellt (VB 147 S. 5 ff.) und der Gutachter setzte sich mit den subjektiven Angaben des Beschwerdeführers auseinander (VB 147 S. 17 ff.). Der Gutachter äusserte sich zur Krankheitsentwicklung -7-