Der Gutachter führte aus, es sei davon auszugehen, dass die genannten psychischen Störungen schwergradig ausgeprägt und auch im Rahmen einer intensiven stationären Behandlung sehr wahrscheinlich nicht wesentlich und vor allem nicht dauerhaft bzw. "stabil" besserungsfähig seien. Die alltagspraktischen und berufsbezogenen Einschränkungen seien gravierend und würden zu einer vollen Arbeitsunfähigkeit führen. Der Gesundheitszustand habe sich seit Mai 2018 nicht wesentlich verändert. Die abweichende Einschätzung zum Vorgutachten resultiere aus der zusätzlichen Berücksichtigung der alkoholassoziierten Krankheitsbilder und ihren Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit.