2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 18. Oktober 2022 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu seiner unentgeltlichen Vertreterin wurde Dr. iur. Simone Walther, Rechtsanwältin, Aarau, ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist der Rentenanspruch des Beschwerdeführers.