RAD-Arzt med. pract. C., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, nahm jedoch am 22. April 2021 zum vorliegenden Sachverhalt Stellung und führte nachvollziehbar aus, dass der Beschwerdeführer offensichtlich keine Anzeichen einer geistigen Störung wie beispielsweise einer Demenz oder eines schweren Verlusts des Realitätsbezugs zeige, welche es mit sich bringen würde, dass er nicht im Stande wäre, eine Begutachtung durchzuhalten. Im Gegenteil sei es ihm sehr wohl möglich, seine Interessen kundzutun und aus seiner Sicht nachvollziehbare Anliegen an die Gutachter zu stellen.