Bei der psychiatrischen Begutachtung mass der Beschwerdeführer bereits kurz nach Beginn mit einem eigens mitgebrachten Blutdruckgerät seinen Blutdruck und stellte einen deutlich erhöhten Blutdruck und eine erhöhte Pulsfrequenz fest. Aufgrund der Befürchtung des Beschwerdeführers, wegen des hohen Blutdrucks zu versterben, bot der psychiatrische Gutachter ihm an, die Exploration zu pausieren, damit er die vorhandene Bedarfsmedikation (Lorazepam oder Lexotanil) einnehmen könne, um danach das Explorationsgespräch möglicherweise fortzusetzen. Dies wurde vom Beschwerdeführer abgelehnt und er verliess das Begutachtungsinstitut (VB 358.8 S. 4 f., vgl. E. 3.2.).