Er – Dr. med. B. – habe daraufhin dem Versicherten angeboten, die Exploration zu pausieren, damit dieser die vorhandene Bedarfsmedikation einnehmen und das Gespräch anschliessend möglicherweise fortsetzen könne. Dies sei vom Versicherten abgelehnt worden; er müsse jetzt das Gebäude verlassen, sonst sterbe er. Daraufhin sei der Versicherte in den Eingangsbereich des Gutachtensinstituts begleitet worden. Es sei ihm angeboten worden, im Lobbybereich auf seine Begleitperson zu warten, was vom Versicherten abgelehnt worden sei. Er habe das Gebäude verlassen und dabei keine Anzeichen für eine psychiatrische oder allgemeine medizinische Notfallsituation gezeigt (VB 358.8 S. 4 f.).