Nachfolgend habe der Versicherte berichtet, bestimmt einen hohen Blutdruck zu haben, und habe sich den Blutdruck gemessen. Das Blutdruckgerät habe einen deutlich erhöhten Blutdruck und eine erhöhte Pulsfrequenz gezeigt, dabei habe der Versicherte kardiopulmonal stabil gewirkt. Es hätten keine Anzeichen für Dyspnoe oder kardiopulmonale Insuffizienz vorgelegen. Der Versicherte habe seinen behandelnden Psychiater angerufen und diesem geschildert, dass er der Begutachtung nicht mehr weiter folgen könne. Er würde befürchten, aufgrund des erhöhten Blutdrucks zu versterben. Er – Dr. med.