rens trat die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 19. Juli 2022 aufgrund fehlender Mitwirkung des Beschwerdeführers bei der Begutachtung nicht auf das Leistungsbegehren ein. -3- 2. 2.1. Am 14. September 2022 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde dagegen und beantragte Folgendes: "1. Die Verfügung der Beschwerdebeklagten vom 19. Juli 2022 sei aufzuheben und auf das Gesuch um Leistungen einzutreten. 2. Es sei dem Beschwerdeführer die ganze IV-Rente zuzusprechen. 3. Unter o/e Kostenfolge zzgl. MwSt.