1.2. Mit Schreiben vom 28. Juni 2013 meldete sich der Beschwerdeführer unter Hinweis auf eine Verschlechterung seines Gesundheitszustandes erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug an. Diese nahm medizinische und berufliche Abklärungen vor und liess den Beschwerdeführer auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Diensts (RAD) polydisziplinär begutachten (Gutachten der BEGAZ GmbH, Begutachtungszentrum BL, Binningen [BEGAZ], vom 12. Dezember 2014). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 15. November 2016 ab.