1. 1.1. Der 1961 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 8. Dezember 2006 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach beruflichen und medizinischen Abklärungen und insbesondere gestützt auf ein polydisziplinäres Gutachten der Ärztliches Begutachtungsinstitut GmbH, Basel (ABI), vom 11. Mai 2011 verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 30. November 2011 einen Leistungsanspruch des Beschwerdeführers. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2012.33 vom 27. September 2012 ab. Dieser Entscheid wurde durch das Bundesgericht mit Urteil 8C_941/2012 vom 7. Januar 2013 bestätigt.