Dabei gelangte er zur nachvollziehbaren Einschätzung, dass das Karpaltunnelsyndrom keine objektivierbaren Funktionsdefizite begründe, da sowohl der Faustschluss wie auch die Streckung der Langfinger komplett möglich gewesen seien und "keine OP-Indikation gestellt" worden sei (VB 260 S. 1). Schliesslich reichte die Beschwerdeführerin mit Eingaben vom 22. November 2022 bzw. vom 30. Januar 2023 zwei Berichte der Klinik B. vom 21. November 2022 bzw. vom 4. Januar 2023, ein. Darin wurden eine fortgeschrittene schwere patelloforme Arthrose (links mehr als rechts) und eine Chondrokalzinose diagnostiziert. Die Beschwerdeführerin legt nicht dar, inwiefern diese Berichte geeignet sein sollen, die