Des Weiteren ist dem Gutachten zu entnehmen, dass sich im Rahmen der neurologischen Untersuchung keine Hinweise für ein funktionell relevantes CTS (Karpaltunnelsyndrom) ergeben hatten (VB 244.2 S. 40). Zum in der Folge von Dr. med. F. in dessen Bericht vom 9. Mai 2022 diagnostizierten beidseitigen Karpaltunnelsyndrom (BB 6) nahm Dr. med. E. am 12. Oktober 2022 ebenfalls Stellung. Dabei gelangte er zur nachvollziehbaren Einschätzung, dass das Karpaltunnelsyndrom keine objektivierbaren Funktionsdefizite begründe, da sowohl der Faustschluss wie auch die Streckung der Langfinger komplett möglich gewesen seien und "keine OP-Indikation gestellt" worden sei (VB 260 S. 1).