6.3. Die Gutachter der MEDAS-Zürich GmbH massen insbesondere den Einschränkungen aufgrund der Befunde an der Wirbelsäule, den Schultergelenken sowie den gewichtstragenden Gelenken der Beschwerdeführerin Einfluss auf deren Arbeitsfähigkeit zu. Die Beschwerdeführerin bringt mit Verweis auf die Beurteilungen von Dr. med. D. vom 6. Dezember 2021 und vom 12. September 2022, in welchen unter anderem eine CPPD- -8-