5.3. Die Beschwerdeführerin wurde zur Erstellung des Gutachtens der MEDAS- Zürich GmbH vom 20. Juli 2021 fachärztlich umfassend untersucht. Es wurden ferner eigene Zusatzuntersuchungen durchgeführt (Lungenfunktionsprüfung, Ruhe-EKG, Thorax-Rx, laborchemische Diagnostik, spiroergometrische Untersuchung; vgl. VB 244.1 S. 24). Die Gutachter beurteilten die medizinischen Zusammenhänge sowie die medizinische Situation in Kenntnis der Vorakten (VB 244.1 S. 25 ff.) und unter Berücksichtigung der geklagten Beschwerden einleuchtend und gelangten zu einer nachvollziehbar begründeten Schlussfolgerung. Dem Gutachten kommt damit grundsätzlich Beweiswert im Sinne vorstehender Kriterien zu.