Die Einschätzung zur Arbeitsfähigkeit gelte seit der Verfügung vom 5. September 2014. Zwischen dem 25. Oktober 2017 und Mai 2018 habe nach der Spondylodese L4/5 eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit bestanden. Zwischen Mai 2018 und 13. März 2019 habe eine 80%ige Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit und zwischen dem 13. März 2019 und Januar 2021 bis nach der Schulterendoprothesenimplantation rechts eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit vorgelegen. Seit dem 13. Januar 2021 betrage die Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit wieder 80 % (VB 244.4 S. 51 f.).