2.5. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 24. Januar 2023 forderte das Versicherungsgericht die Beschwerdeführerin auf, innert einer Frist von zehn Tagen den Arztbericht der Klinik B. vom 21. November 2022 in vollständiger Form einzureichen. Mit Eingabe vom 30. Januar 2023 reichte die Beschwerdeführerin den besagten Bericht sowie einen weiteren Bericht der Klinik B. vom 4. Januar 2023 ein. -4- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: