2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 21. Oktober 2022 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und lic. iur. Stefan Galligani, Rechtsanwalt, Schöftland, zu ihrem unentgeltlichen Vertreter ernannt. 2.4. Am 22. November 2022 reichte die Beschwerdeführerin einen (unvollständigen) Arztbericht der Klinik B. vom 21. November 2022 ein.