1.3. Im Mai 2016 machte die Beschwerdeführerin eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes geltend. Die Beschwerdegegnerin liess die Beschwerdeführerin daraufhin durch die medexperts AG, St. Gallen, polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 13. Juli 2017). Mit Verfügung vom 14. März 2019 wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren erneut ab. Die dagegen erhobene Beschwerde hiess das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2019.308 vom 8. Januar 2020 teilweise gut, hob die Verfügung auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung und zur Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurück.