1. 1.1. Die 1964 geborene Beschwerdeführerin war zuletzt als Verkäuferin tätig. Im September 2004 meldete sie sich unter Angabe von Nackenschmerzen, welche in den Rücken sowie in den rechten Arm ausstrahlten, bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Im Rahmen der daraufhin erfolgten Abklärungen liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin durch die MEDAS Interlaken GmbH polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 4. April 2006). Mit Verfügung vom 1. Februar 2010 wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren ab.