4.2. Der Beschwerdegegnerin war aufgrund der von der Beschwerdeführerin im Rahmen des Eispracheverfahrens eingereichten medizinischen Akten bekannt, dass Dr. med. F. und Dr. med. I., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, im Rahmen der am 2. Mai 2022 durchgeführten diagnostischen Arthroskopie – neu – deutlich degenerativ veränderte AC-Gelenkfacetten bzw. eine AC-Gelenks- arthrose festgestellt hatten (VB 63 S. 3). Nämliches gilt für den Umstand, dass die beiden von einer Traumatisierung der – als vorbestehend, aber bis dahin asymptomatisch gewerteten – AC-Gelenksarthrose durch den Unfall vom 28. Oktober 2021 ausgingen (vgl. VB 63 S. 2; 67 S. 1).