VB 63 S. 2]). Dr. med. F. hielt in seinem Schreiben vom 12. Mai 2022 – auf entsprechende Anfrage des Rechtsvertreters der Beschwerdeführerin – fest, der Unfall vom 28. Oktober 2022 habe keine (weiteren) strukturellen Schäden verursacht, aber zu einer Traumatisierung der vorbestehenden, bis dahin asymptomatischen Schultereckgelenkarthrose geführt (VB 67 S. 1).