Somit ergäben sich als Unfallfolgen "keine weiteren strukturellen Läsionen sowohl der knöchernen Anteile des linken Schultergelenkes und AC-Gelenkes wie auch der weichteiligen Anteile des linken Schultergelenkkomplexes und AC-Gelenkkomplexes". Von Seiten der Schulterprellung links sollten nach Ausschluss von strukturellen Läsionen die unfallkausalen Beschwerden nach drei Monaten ab Unfall behoben sein (VB 46 S. 3 f.).