3.1.2. In seiner Beurteilung vom 7. April 2022 hielt Dr. med. D. im Wesentlichen fest, dass sich die Beschwerdeführerin beim Unfall vom 28. Oktober 2021 ein Schulterprellungstrauma links zugezogen habe. Die primäre nativradiologische Diagnostik des linken Schultergelenks und des AC-Gelenks habe keine Anhaltspunkte für eine knöcherne Verletzung oder eine höhergradige Bandzerreissung des linken AC-Gelenks ergeben. Auch im MRI vom 15. Februar 2022 hätte sich keine unfallkausale strukturelle Läsion, sondern lediglich ein Impingement-Syndrom mit Einengung des Subacromialraumes und eine Supraspinatussehnentendinopathie gezeigt.