desgerichts 9C_708/2017 vom 23. Februar 2018 E. 9.2 mit Hinweisen). Der Beschwerdeführer verfügt über eine Niederlassungsbewilligung (VB 86/5) und hatte daher im Jahr 2014 mit einem rund 5 % tieferen Salär zu rechnen (LSE 2014, Tabelle T12_b, Monatlicher Bruttolohn [Zentralwert und Quartilbereich], Schweizer/innen und Ausländer/innen, nach beruflicher Stellung und Geschlecht, Privater und öffentlicher Sektor [Bund, Kantone, Bezirke, Gemeinden, Körperschaften] zusammen, ohne Kaderfunktion, Männer, Median, Total = Fr. 6'057.00, Niedergelassene [Kat. C] = Fr. 5'757.00).