Zeitspanne sodann nicht zielführend (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_329/2021 vom 27. Oktober 2021 E. 4.3.3). Wie die Beschwerdegegnerin zudem treffend ausführte (vgl. VB 270/5), würde sowohl bei einer Ausweitung der Berechnungsperiode auf zehn Jahre als auch bei der Bemessung des Einkommens gestützt auf die LSE 2014 (Position 41-43 Baugewerbe [vgl. https://www.kubb-tool.bfs.admin.ch/de/code/4212; zuletzt besucht am: 11. Mai 2023]) ein tieferes Valideneinkommen resultieren, weshalb es zugunsten des Beschwerdeführers beim von der Beschwerdegegnerin errechneten Valideneinkommen von Fr. 77'080.00 sein Bewenden hat.