Die schwankenden Einkommen führen gerade zur Vornahme einer Durchschnittsberechnung; folglich können Jahre mit extremen Schwankungen nicht aus der Berechnung ausgeklammert werden, da ohne diese unter Umständen gar keine solche Berechnung vorzunehmen gewesen wäre. Die Beschränkung des Betrachtungszeitraum auf lediglich drei Jahre erscheint vor dem Hintergrund der geforderten längeren - 13 -