7.2. Die Beschwerdegegnerin ermittelte das Valideneinkommen des Beschwerdeführers in der angefochtenen Verfügung aufgrund des (auf das Jahr 2015 aufindexierten) Durchschnittswertes der Jahre 2004 bis 2008 gemäss Auszug aus dem Individuellen Konto (IK) und gelangte auf ein solches von Fr. 77'080.00. Dem Invalideneinkommen legte sie den Totalwert der Männer des Kompetenzniveaus 1 der Lohnstrukturerhebung (LSE) 2014 zugrunde, passte diesen an die betriebsübliche Arbeitszeit, die Nominallohnentwicklung bis 2015 und die eingeschränkte Leistungsfähigkeit des Beschwerdeführers an und gelangte auf ein Invalideneinkommen von - 12 -