Dies sei auch ein natürlicher Alterungsprozess mit zunehmenden degenerativen Veränderungen im Alter. Hierzu müsse der Verlauf der nächsten Jahre abgewartet werden, ob daraus eine gravierende Einschränkung resultiere, die über die bereits zuerkannten Einschränkungen mit Reduktion auf vor allem leichte bis selten mittelschwere, wechselbelastende Tätigkeiten mit Leistungseinbusse von 20% hinausgehe. An der bestehenden Beurteilung könne daher festgehalten werden (VB 257).