Unbesehen davon sei im Vergleich zur bei der Begutachtung vorliegenden MRI-Untersuchung aus dem Jahr 2019 bezüglich BWS und LWS festzustellen, dass sich in der Zwischenzeit keine wesentliche Veränderung ergeben habe. Somit könne aufgrund der Bildgebung auch keine Veränderung beziehungsweise Verschlechterung abgeleitet werden. Bezüglich MRI-Untersuchung des Knies sei anzumerken, dass der Beschwerdeführer weder bei der Untersuchung noch in früheren fachärztlichen Berichten spezifische Beschwerden an den Knien angegeben habe: er habe praktisch überall Beschwerden genannt, unter anderem auch in den Knien. Die klinische Untersuchung der Knie sei jedoch unauffällig gewesen.