4.3. In einer weiteren ergänzenden Stellungnahme vom 2. Mai 2022 führte das ABI aus, die im Arthro-MRI vom 25. Februar 2022 festgehaltenen Befunde seien effektiv im Sinne der degenerativen, altersentsprechend zu erwartenden Veränderungen "grundsätzlich einordenbar". Rein aufgrund der Befunderhebung des MRI könne am Zumutbarkeitsprofil des Gutachtens, welches bereits auf leichte Tätigkeiten reduziert sei, festgehalten werden (VB 263).