4. 4.1. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in der angefochtenen Verfügung in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das polydisziplinäre ABI-Gut- achten vom 12. April 2021 in den Fachbereichen Allgemeine Innere Medizin, Psychiatrie, Rheumatologie, Otorhinolaryngologie, Ophthalmologie, Neurologie und Pneumologie. Die Gutachter stellten folgende Diagnosen mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit (VB 237/9 f.): -5-