1.2. Am 13. August 2014 meldete sich der Beschwerdeführer erneut zum Bezug von Leistungen an. Die Beschwerdegegnerin tätigte in der Folge Abklärungen; insbesondere liess sie den Beschwerdeführer polydisziplinär begutachten (Gutachten der medaffairs ag, Basel, vom 16. Juni 2016). Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) stellte sie den Gutachtern Ergänzungsfragen, welche am 17. Oktober 2016 beantwortet wurden. Nach neuerlicher Rücksprache mit dem RAD liess sie den Beschwerdeführer psychiatrisch und neurologisch erneut begutachten (Gutachten der Dres. med. D., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, und E., Fachärztin für Neurologie, vom 10. Juli 2017).