Nach entsprechender Aufforderung durch die Beschwerdegegnerin reichte er das vollständige Formular "Antrag und Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung" (VB 88 ff.) sowie ein Zusatzformular zur Einstufung der Lohnkategorien und Stundenrapporte für den Monat Mai 2021 ein (VB 91 bis 96). Mit E-Mail vom 27. Juli 2021 ersuchte die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer sodann, die dem E-Mail "angehängte Stundenkontrolle" auszufüllen, wobei der Feiertagsabzug ersichtlich gemacht werden müsse (VB 86).