7. Zusammenfassend ergibt sich, dass die von der Beschwerdegegnerin per 31. Mai 2018 verfügte revisionsweise Rentenaufhebung mit der substituierten Begründung der Wiedererwägung (E. 2.2) zu schützen ist. 8. 8.1. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde abzuweisen. 8.2. Das Verfahren ist kostenlos (Art. 61 lit. fbis ATSG). - 11 -