6. 6.1. Die Gutachter der MEDAS hatten Kenntnis der ihnen von der IV-Stelle des Kantons Zürich zur Verfügung gestellten Vorakten, namentlich auch der bidisziplinären Expertise von Dr. med. H. und lic. phil. I. vom 30. Juli 1999 (vgl. VB 2 ZM50 S. 2 ff.), berücksichtigten die von der Beschwerdeführerin geklagten Beschwerden (VB 2 ZM50 S. 21 f.) und begründeten die von -9-