Die funktionelle Belastungseinschränkung der Halswirbelsäule nach Schleudertrauma sei klinisch zu beurteilen. Als für die aktuell erheblich vorhandene unfallbedingte Invalidisierung von zentraler Bedeutung erwiesen sich die neuropsychologischen Funktionsstörungen, die sich in einer intellektuell und reaktiv anspruchsvollen beruflichen Tätigkeit besonders nachhaltig auswirkten (VB 2 ZM51 S. 19). Die Funktionsdefizite der Halswirbelsäule nach Distorsion und die neuropsychologischen Leistungsdefizite seien mit überwiegender Wahrscheinlichkeit unfallbedingt (VB 2 ZM51 S. 23).