Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MwSt. zu Lasten der Beschwerdegegnerin." -3- Gleichzeitig ersuchte sie um unentgeltliche Rechtspflege und die Bestellung ihres Rechtsvertreters als unentgeltlichen Rechtsbeistand. 2.2. Mit Vernehmlassung vom 5. Dezember 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 10. Januar 2023 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und MLaw Markus Loher, Rechtsanwalt, Zürich, zu ihrem unentgeltlichen Vertreter ernannt.