1.2. Nachdem die IV-Stelle des Kantons Zürich die Rente gestützt auf das von ihr eingeholte polydisziplinäre Gutachten der Medizinischen Abklärungsstelle (MEDAS) Zentralschweiz, Luzern, mit Verfügung vom 20. Januar 2016 revisionsweise aufgehoben hatte und dieser Entscheid vom Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich mit Urteil IV.2016.00264 vom 13. März 2017 bestätigt worden war, hob die Beschwerdegegnerin die Rente am 14. Mai 2018 per 31. Mai 2018 ebenfalls revisionsweise auf. Die dagegen am 15. Juni 2018 erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 22. Juli 2022 ab.