Am 1. September 2022 nahm Dr. med. F. Stellung zu dieser Einschätzung. Dabei verzichtete er auf die Bezeichnung einer expliziten Diagnose hinsichtlich der psychischen Beschwerden. Er wiederholte aber, dass die somatischen Beschwerden der Beschwerdeführerin zu Schlaflosigkeit und damit zu depressiver Symptomatik und Erholungsmangel führen würden, was sie schlussendlich immer wieder zwinge, sich zurückzuziehen und zu erholen. Daher erachte er eine Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin nicht als gegeben. Eine Anpassungsstörung, wie Dr. med. D. sie diagnostiziere (VB 85 S. 2), könne aufgrund der langen Leidensdauer von über 20 Jahren nur bedingt gestellt werden.