In diesem nannte Dr. med. F. – bei welchem die Beschwerdeführerin seit dem 1. September 2020 in psychiatrischer Behandlung sei (vgl. VB 63 S. 4) – als Diagnosen eine Erschöpfungsdepression gemäss ICD-10 F32.1 sowie multiple somatische Leiden (Psoriasis mit Gelenkbeteiligung). Er erkannte als psychopathologische Befunde Schlafstörungen infolge von Schmerzen, Konzentrationseinschränkungen sowie eine schnelle Überforderung und Gereiztheit. Diese würden die Beschwerdeführerin im Rahmen einer Depression und Konzentrationsverminderung funktionell einschränken.