5. 5.1. Der Umfang der Akten ist insbesondere hinsichtlich der psychischen Beschwerdesituation der Beschwerdeführerin sehr begrenzt. So datiert der erste fachärztliche psychiatrische Bericht, welcher sich in den Akten findet, vom 4. März 2021 (vgl. VB 59). In diesem nannte Dr. med. F. – bei welchem die Beschwerdeführerin seit dem 1. September 2020 in psychiatrischer Behandlung sei (vgl. VB 63 S. 4) – als Diagnosen eine Erschöpfungsdepression gemäss ICD-10 F32.1 sowie multiple somatische Leiden (Psoriasis mit Gelenkbeteiligung).